1. Der Mietvertrag für das Fahrzeug wird zwischen Ice Car Iceland ehf. (ID: 580518-0360, USt-IdNr.: 131611, Lizenz: 297) („Eigentümer“) und dem Kunden („Mieter“), gemeinsam „die Parteien“, abgeschlossen.

Verwendungszweck

2. Das Fahrzeug ist nur für den persönlichen Gebrauch auf ordnungsgemäß gewarteten Straßen und Parkplätzen bestimmt. Der Mieter muss über die erforderliche Lizenz verfügen und die geltenden isländischen Gesetze einhalten.

Mietdauer

3. Die Mietdauer beginnt mit der Fahrzeugabholung und endet bei der Rückgabe, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Der Mindestmietzeitraum beträgt 3 Tage (72 Stunden). Die Mietdauer kann nach gegenseitiger Vereinbarung angepasst werden. Eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs kann zur Beschlagnahme durch den Eigentümer oder die Polizei auf Kosten des Mieters führen.

Zusatzfahrer

4. Zusätzliche Fahrer sind ohne Aufpreis enthalten, müssen jedoch im Mietvertrag aufgeführt werden. Alle zusätzlichen Fahrer müssen die gleichen Anforderungen wie der Hauptmieter/Fahrer erfüllen.

Kilometerbegrenzung

5. Wir bieten unbegrenzte freie Kilometer mit allen unseren Fahrzeugen an.

Zahlung

6. Der Mieter muss die vollständige Mietgebühr bei der Buchung oder Abholung zahlen, einschließlich optionaler Extras und Versicherungen. Alle Preise beinhalten die Mehrwertsteuer (24%). Zahlungen können online per Karte, bei der Ankunft per Karte oder bar, über PayPal oder Banküberweisung vorgenommen werden. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten, außer Amex.

7. Jegliche Strafen, Bußgelder, verlorene Gegenstände oder andere Kosten, die aufgrund der Handlungen des Mieters entstehen, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 25 EUR, die dem Gesamtbetrag hinzugefügt und möglicherweise von der Zahlungsgenehmigung abgezogen wird. Alle Zahlungen vor Ort erfolgen in ISK (isländische Krone).

8. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden:

8a. Kredit-/Debitkarte – wir belasten Ihre Karte zum Zeitpunkt der Buchung.

8b. Bar- oder Kartenzahlung bei Ankunft – wir sammeln Ihre Kreditkarteninformationen ausschließlich zu Sicherheitszwecken. Ihre Karte wird nicht belastet.

8c. PayPal

8d. Banküberweisung – Ihre Buchung wird wirksam, sobald Sie die Zahlung vorgenommen haben. Eine zusätzliche Überweisungsgebühr von 7 EUR wird automatisch hinzugerechnet. Bitte geben Sie Ihre Buchungsnummer im Verwendungszweck oder im Notizfeld an. Siehe unten für Überweisungsdetails.

Nationale Überweisungen:

ID: 580518 – 0360       

Bankkonto: 0537 – 26 – 007325

Internationale Überweisungen:

IBAN: IS040537260073255805180360        

SWIFT: GLITISRE

Versicherung

9. Der Mieter ist stets verantwortlich für Folgende Schäden, unabhängig von Versicherungsschutz: Schäden an Fenstern, Reifen, Scheinwerfern, Außenspiegeln, Chassis, Innenraum des Fahrzeugs; Windschäden an Türen, Scharnieren, Kotflügeln; Schäden durch Wassereintritt, Schäden durch Tiere und alle Schäden auf F-Straßen. Alle Versicherungen sind ungültig, wenn der Mieter unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder rücksichtslos fährt. In solchen Fällen ist der Mieter voll verantwortlich für alle Schäden.

10. Im Mietpreis enthalten sind die Haftpflichtversicherung, die obligatorische Fahrzeugversicherung, die Unfallversicherung für Fahrer und Passagiere sowie TP (Diebstahlschutz, der Fahrzeugdiebstahl, nicht jedoch den Diebstahl persönlicher Gegenstände abdeckt), SADW (Sand- und Asche-Schadenwaiver, der Schäden durch Vulkanasche und Sandsturm abdeckt) und GP (Gravel Protection, der Schäden durch lockeren Schotter abdeckt).

11. Zusätzlich sind folgende optionale Versicherungen buchbar:

11a. CDW (Collision Damage Waiver): Reduziert die Haftung des Mieters für einen selbst verschuldeten Zusammenstoß. Die Haftung beträgt 1.000 EUR für Autos und 1.700 EUR für Camper. Der Versicherungsschutz gilt bis zu 7.000 EUR für beide. Tagespreis: 16 EUR für Autos, 20 EUR für Camper.

11b. SCDW (Super Collision Damage Waiver): Reduziert die Haftung des Mieters für einen selbst verschuldeten Zusammenstoß. Der Mieter zahlt nur 30% der Reparaturkosten für Fenster. Die Haftung beträgt 500 EUR für Autos und 1.000 EUR für Camper. Der Versicherungsschutz gilt bis zu 10.000 EUR für beide. Tagespreis: 35 EUR für Autos, 40 EUR für Camper.

12. Der Haftungsbetrag unter der Versicherung wird bei der Ankunft als Zahlungsautorisierung erhoben.

13. Optionale Versicherungen können bei Abholung hinzugefügt oder aufgewertet werden.

Zahlungsautorisierung

14. Ohne optionale Versicherung wird eine Zahlungsautorisierung von der Kredit-/Debitkarte des Kunden bei der Abholung für folgende Beträge verarbeitet:

14a. Auto (einschließlich Dachzelt, falls zutreffend): 1700 EUR        

14b. Camper: 2500 EUR                   

15. Die Zahlungsautorisierung wird bis zu 1 Monat nach Rückgabe des Fahrzeugs gehalten und kann zur Deckung von Schäden, Verkehrsdelikten, Tunnelgebühren oder anderen während der Mietdauer entstandenen Gebühren verwendet werden.

Unfallmeldung

16. Der Mieter muss die Polizei und den Eigentümer sofort nach einem Unfall benachrichtigen und am Unfallort bleiben, bis die Polizei eintrifft oder ein Schadensbericht erstellt wird. Ein blanko Schadensbericht, der von beiden Parteien unterschrieben werden muss, befindet sich im Handschuhfach. Wenn der Unfall als verschuldet durch den Mieter ermittelt wird, erhebt die Versicherung eine obligatorische Bearbeitungsgebühr von 300 EUR pro Vorfall. Dieser Betrag kann von der Zahlungsautorisierung abgezogen werden.

Pannenhilfe

17. Der Mieter muss den Eigentümer bei einer Panne sofort benachrichtigen. Wenn die Panne innerhalb einer Stunde vom Büro des Eigentümers entfernt ist, kann es erforderlich sein, zurückzukehren, um das Fahrzeug zu überprüfen oder auszutauschen. Für normale Abnutzung ist der Mieter nicht verantwortlich für Reparatur- oder Transportkosten. Bei Bedienfehlern organisiert der Eigentümer während der Öffnungszeiten Unterstützung – dies ist kein 24/7-Service. Der Mieter muss den Service vor Ort bezahlen, oder die Kosten werden von der Zahlungsautorisierung abgezogen. Der Eigentümer organisiert Hilfe innerhalb von 24 Stunden, d.h. es wird innerhalb dieses Zeitrahmens Hilfe arrangiert, jedoch nicht unbedingt bereitgestellt. Pannen an Wochenenden/Feiertagen oder außerhalb der Hauptstadtregion können zu längeren Wartezeiten führen, da Ersatzteile möglicherweise nicht verfügbar sind.

Allgemeine Bestimmungen

18. Die folgenden Handlungen sind strengstens untersagt, und der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, die aus diesen Handlungen resultieren:

18a. Fahren abseits befestigter Straßen, in Flüssen oder auf Schnee-/Eisbänken

18b. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln

18c. Bruch isländischen Rechts oder dieser Mietvereinbarung

18d. Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten

18e. Verlassen des Landes mit dem Fahrzeug

18f. Autorennen, Transport von Tieren oder die Benutzung von Feuer im Fahrzeug, Abschleppen von Fahrzeugen/Anhängern

18g. Rauchen im Fahrzeug

18h. Untervermietung oder Transport von Passagieren gegen Bezahlung

19. Falls das Fahrzeug aufgefunden wird, das verlassen oder illegal geparkt ist, kann der Eigentümer oder die Polizei das Fahrzeug ohne Vorankündigung in Besitz nehmen, und der Mieter trägt die Verantwortung für alle anfallenden Kosten, einschließlich Abschleppgebühren, Lagergebühren und etwaige Parkgebühren, die von der Polizei verhängt werden.

20. 2WD-Fahrzeuge sind auf F-Straßen strikt verboten. Das Fahren auf F-Straßen erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters, und alle daraus resultierenden Schäden müssen vollständig vom Mieter übernommen werden. Das Fahren auf den folgenden Straßen ist strikt verboten: F910, F894, F261, F232, F210 und Kjölur (Straße 35).

21. Änderungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Dieser Vertrag unterliegt dem isländischen Recht, und Streitigkeiten können an das Schiedsgericht der Isländischen Verbrauchervereinigung und des Isländischen Tourismusverbandes weitergeleitet werden.

Verpflichtungen des Mieters

22. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und isländische Gesetze und Vorschriften beim Fahren einhalten.

23. Der Mieter ist verantwortlich, den Eigentümer bei einer Verspätung bei der Abholung zu informieren. Wenn keine vorherige Benachrichtigung erfolgt, wird eine Wartegebühr von 100 EUR pro Stunde erhoben. Der Eigentümer wird das Fahrzeug bis zu 2 Stunden nach der vereinbarten Abholzeit reservieren. Nach diesem Zeitraum kann keine Verfügbarkeit garantiert werden. Der Eigentümer überwacht Flugverspätungen, die nicht als versäumte Benachrichtigung gelten. Wenn der Mieter jedoch schon vor dem Abflug über eine Verspätung informiert ist, muss der Eigentümer im Voraus benachrichtigt werden. Der Mieter muss sicherstellen, dass sein Telefon eingeschaltet ist.

24. Der Mieter muss das Fahrzeug wie folgt zurückgeben:

24a. Mit allen Gegenständen, die sich zu Beginn der Mietdauer im oder am Fahrzeug befanden, und in demselben Zustand, abgesehen von normaler Abnutzung.

24b. An dem im Vertrag angegebenen Ort, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Wenn das Fahrzeug an einem anderen Ort abgegeben wird, ist der Eigentümer berechtigt, dem Mieter für die Abholung eine Gebühr zu berechnen.

24c. Mit derselben Kraftstoffmenge, die es zu Beginn der Mietdauer hatte. Der Mieter ist für die Bezahlung des fehlenden Kraftstoffs verantwortlich.

24d. Zum vereinbarten Zeitpunkt. Wenn das Fahrzeug verspätet ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers zurückgegeben wird, fällt eine Gebühr von 100 EUR pro Stunde für bis zu 2 Stunden an. Wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt, wird eine vollständige zusätzliche Tagesmiete für den verbleibenden Tag berechnet. Für jeden weiteren Tag, an dem das Fahrzeug nicht zurückgegeben wird, wird eine vollständige Tagesmiete erhoben. Der Mieter muss sicherstellen, dass sein Telefon eingeschaltet ist.

24e. In einem angemessen sauberen Zustand, sowohl innen als auch außen. Eine Reinigungsgebühr von 50 EUR fällt an, wenn das Fahrzeug nicht in zufriedenstellendem Zustand zurückgegeben wird.

25. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen oder Änderungen am Mietfahrzeug ohne Zustimmung des Eigentümers vorzunehmen.

26. Der Mieter muss den richtigen Kraftstofftyp für das Fahrzeug verwenden und für den Kraftstoff sowie andere Kosten während der Mietdauer bezahlen.

27. Parkgebühren müssen vor Ort bezahlt werden; wenn dies nicht geschieht, kann eine Geldstrafe verhängt werden, für die der Mieter verantwortlich ist. Der Mieter ist ebenfalls für alle Verkehrsdelikte und andere Gebühren verantwortlich, die während der Mietdauer entstehen können.

28. Wenn der Mieter das Nummernschild des Mietfahrzeugs verliert, muss der Eigentümer noch am selben Tag informiert werden. Eine Gebühr wird erhoben.

29. Der Mieter darf das Mietfahrzeug nicht für den Transport von Passagieren gegen Bezahlung verwenden, es verleihen oder untervermieten.

30. Der Mieter ist verantwortlich für die Zahlung von Inkassogebühren, die anfallen, wenn der Eigentümer Inkassomaßnahmen aufgrund der Nichtzahlung von ausstehenden Gebühren/Strafen ergreift.

31. Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Mietfahrzeug, der vom Mieter verursacht wurde, ist der Mieter für den möglichen Transport/Abschleppung des Fahrzeugs in die Werkstatt verantwortlich. CDW- und SCDW-Versicherungen haben keinen Einfluss darauf.

32. Der Mieter haftet für Schäden an transportierten Gegenständen und für Gegenstände, die im Mietfahrzeug verloren gehen oder zurückgelassen werden.

33. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, Informationen über Straßenbedingungen, Wettervorhersagen und allgemeine Warnungen zu erhalten.

Verpflichtungen des Eigentümers

34. Der Eigentümer garantiert, dass das Fahrzeug in verkehrstauglichem Zustand ist und alle geltenden Sicherheits- und gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

35. Der Eigentümer stellt das Mietfahrzeug zum vereinbarten Datum, Zeitpunkt und Ort zur Verfügung.

36. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, dem Mieter ein ähnliches Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar ist.

37. Im Falle einer Panne wird der Eigentümer eine geeignete Werkstatt bestimmen und Reparaturen so schnell wie möglich arrangieren.

38. Wenn eine Panne aufgrund von normaler Abnutzung oder anderen vom Mieter nicht verursachten Problemen zu einer Immobilisierung führt, stellt der Eigentümer so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Das Ersatzfahrzeug wird von der ursprünglich gemieteten Fahrzeugkategorie vergleichbar sein.

39. Verzögerungen aufgrund von Pannen oder Reparaturen berechtigen den Mieter nicht zu einer Entschädigung, Rückerstattung oder Erstattung von Ausgaben wie Unterkunft, Buchungen, Touren oder Flügen.

40. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Nutzung des Fahrzeugs aufgrund von Naturkatastrophen, Straßenbedingungen oder anderen Ereignissen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder das Fahrzeug gefährden könnten, zu begrenzen oder zu untersagen.

41. Das Mietfahrzeug wird mit saisonal passenden Reifen gemäß den isländischen Vorschriften ausgestattet.

42. Der Eigentümer stellt sicher, dass er eine gültige Haftpflichtversicherung für seine Geschäftsaktivitäten aufrechterhält.

43. Der Eigentümer stellt einen 24/7 Notrufdienst für Hilfe im Falle eines Notfalls oder einer Panne zur Verfügung.

44. Sollte die Miete vor der vereinbarten Zeit gemäß dem Vertrag enden, ist der Eigentümer berechtigt, den vollständigen Restbetrag des Mietvertrags zu erheben.

Stornierungsbedingungen

45. Stornierungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Gebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung vor Mietbeginn und sind wie folgt gestaffelt. Eventuell anfallende Transaktionsgebühren werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.

45a. Stornierung ≥ 30 Tage im Voraus: kostenfrei

45b. Stornierung 29 bis 2 Tage im Voraus: 50 % des Preises

45c. Stornierung ≤ 1 Tag im Voraus: keine Rückerstattung

Datenschutzerklärung

46. Wir erheben Informationen, wenn Sie mit uns kommunizieren oder unsere Website nutzen, unter anderem durch Cookies. Diese Daten helfen uns, unsere Dienstleistungen zu verbessern und mit Ihnen zu kommunizieren. Wir behandeln alle personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.

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